Bafög
Allgemeines
Eine tragende Säule in der Studienfinanzierung, stellt die Förderung nach dem Berufsausbildungsbeihilfegesetz dar, kurz Bafög. Immerhin wird dieser Form der Finanzierung von derzeit gut einer halben Millionen Schülern und Studenten monatlich in Anspruch genommen. Im Gegenteil zu normalen Studienkrediten, wird Bafög in der Regel zu 50 % als Darlehen und zu 50 % als Zuschuss gezahlt. Zurückzuzahlen ist, beginnend frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, nur das Darlehen.
Für alle, die das Studium am 01.03.2001 oder später aufgenommen haben, gilt eine Rückzahlungshöchstgrenze von 10.000 ?. Wer Kinder erzieht, besonders gut oder früher als gewöhnlich sein Studium beendet bekommt einen Teil seiner Bafög-Schulden erlassen. Das selbe gilt für Personen, welche die Darlehensschulden mit einmal begleichen.
Da das Thema BAföG, ein zu Umfangreiches ist, als es hier auch nur Ansatzweise darzustellen, verweise ich gerne auf das BAföG-Forum. In diesem sind viele Interessante Fragen bereits ausreichend diskutiert worden. Auch finden sich viele weitere nützliche Informationen und FAQs.
Vermögen
Stichtag für die Ermittlung des Vermögens, ist der Tag der Antragsstellung. Veränderungen zwischen Antragsstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt. (§ 28 IV BAföG)
Anrechnungsfrei bleibt mindestens ein Betrag in Höhe von 5200 ?.
Weiterhin ist es euch gestattet, einen PKW bis zu einem Wert von 7.500 ? zu besitzen ohne das dies eurem BAföG-Anspruch abträglich wäre.
Rückzahlung
Im Normalfall erhaltet Ihr BAföG zu 50 % als Zuschuss und zur anderen Hälfte als Darlehen.
Den Zuschuss könnt Ihr als Geschenk des Staates betrachten. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.
Das Darlehen, welches regelmäßig die andere Hälfte bildet, ist mit Ausnahmen Zinsfrei und wird vom Bundesverwaltungsamt in 50758 Köln verwaltet.
Achtet immer darauf, dass das Bundesverwaltungsamt in Köln eure akuelle Anschrift hat. Ist dem nicht so, wird das BVA bei Adressermittlung eine Gebühr von 25 ? erheben.
Links
