Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)
Die EPK ist insbesondere zuständig für die Beratung des Akademischen Senats:
- zur Vorbereitung von grundsätzlichen Stellungnahmen und/oder Vorschlägen zur Strukturentwicklung der Hochschule (Entwicklungsvorhaben/Schwerpunkte der Hochschulentwicklung inkl. Internationalisierung, Grundsätze für die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit wie z.B. Service- und Fachgebietsverantwortung), insbesondere im Zusammenhang mit der abzugebenden Hochschul-Strukturplanung, mit den Hochschulverträgen und mit dem Umzug;
- Vorbereitung von Entscheidungen zu Rahmenvorgaben für Zielvereinbarungen (in Zusammenwirken mit KSL und FNK);
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung von Gender main streaming und Chancengleichheit in den Entwicklungsvorhaben der Hochschule;
Mitglieder der Entwicklungsplanungskommission
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.
Mitglieder der Kommission für Entwicklungsplanung sind:
- die Dekane der Fachbereiche
- zwei akademische Mitarbeiter/innen
- zwei sonstige Mitarbeiter/innen
- sowie ein/e Student/in.
Die akademischen und sonstigen Mitarbeiter/innen sowie die Studentin/der Student werden vom Akademischen Senat benannt; die Dekane sind Mitglied qua Amt. Sie vertreten die ProfessorInnenschaft.
