Sie sind hier: Hochschulgremien / Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)

Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)

Die EPK ist insbesondere zuständig für die Beratung des Akademischen Senats:

  • zur Vorbereitung von grundsätzlichen Stellungnahmen und/oder Vorschlägen zur Strukturentwicklung der Hochschule (Entwicklungsvorhaben/Schwerpunkte der Hochschulentwicklung inkl. Internationalisierung, Grundsätze für die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit wie z.B. Service- und Fachgebietsverantwortung), insbesondere im Zusammenhang mit der abzugebenden Hochschul-Strukturplanung, mit den Hochschulverträgen und mit dem Umzug;
  • Vorbereitung von Entscheidungen zu Rahmenvorgaben für Zielvereinbarungen (in Zusammenwirken mit KSL und FNK);
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung von Gender main streaming und Chancengleichheit in den Entwicklungsvorhaben der Hochschule;

 

Mitglieder der Entwicklungsplanungskommission

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.
Mitglieder der Kommission für Entwicklungsplanung sind:

  • die Dekane der Fachbereiche
  • zwei akademische Mitarbeiter/innen
  • zwei sonstige Mitarbeiter/innen
  • sowie ein/e Student/in.


Die akademischen und sonstigen Mitarbeiter/innen sowie die Studentin/der Student werden vom Akademischen Senat benannt; die Dekane sind Mitglied qua Amt. Sie vertreten die ProfessorInnenschaft.

 
 
 Sitemap  Impressum