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Frequently Asked Questions

Allgemeines zum Semesterticket

1. Was ist das Semesterticket, und was kann ich damit anfangen?

 

Das Semesterticket ist eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte für den Öffentlichen Personennahverkehr. Auf dem Studierendenausweis befindet sich eine VBB-Plakette mit dem jeweils gültigen Semester und ist dann in Verbindung miteinem amtlichen Personaldokument oder einem internationalen Studierendenausweis (ISIC) als Fahrausweis gültig.

 

Im Sommersemester gilt das Ticket vom 1. April bis zum 30. September, im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März. Mit dem Semesterticket kannst Du auf allen Linien aller Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Tarifbereich Berlin ABC (Berlin und Umland) fahren. Ausgenommen sind nur Sonder- und Ausflugslinien. Nahverkehrs-und InterRegio-Züge sind innerhalb des Tarifbereiches eingeschlossen,Fernzüge (ICE, EC, IC) jedoch nicht.

 

Das Semesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kindern) und Gepäck und einem Hund und einem Kinderwagen und einem Fahrrad. Ansonsten gelten dieAllgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.

 

2. Muss ich das Semesterticket erwerben?

 

Das Semesterticket ist ein Pflichtbeitrag, den alle ordentlichen Studierenden der HTW Berlin entrichten müssen. Die Bezahlung ist Voraussetzung für Immatrikulation und Rückmeldung. Wer beitragspflichtig ist und dennoch den Semesterticketbeitrag nicht bezahlt, wird im schlimmsten Fall sogar zwangsexmatrikuliert. In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht oder ein Zuschuss zum Ticketbeitrag möglich.

 

3. Wieso dürft Ihr mich zwingen, ein Ticket zu bezahlen, dass ich gar nicht haben will?

 

Die Studierenden der HTW haben in einer Urabstimmung im Januar 2005 entschieden, dass sie das Semesterticket in dieser Form einführen wollen. Mit einer weiteren Urabstimmung im November 2007 wurde die Weiterführung des Semestertickets von Seiten der Studierenden bestätigt.

 

Die Form des Semestertickets und die zwangsweise Gebührenerhebung sind im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geregelt. Im § 18 a (zuletzt geändert durch das 7. Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes am 8. Oktober 2001, GVBl. S. 534) wird bestimmt, wie die Studierendenschaft das Ticket gestalten und einführen kann. In § 14 BerlHG ist bestimmt, dass bei Einführung eines Semestertickets die Zahlung des Beitrages zwingende Voraussetzung für Immatrikulation oder Rückmeldung ist.

 

Die Einzelheiten zur Beitragserhebung, zu Ausnahmen und zu Zuschüssen hat das Studierendenparlament der HTW Berlin durch die ?Beitragsordnung der Studierendenschaft der HTW Berlin?, die ?Satzung nach § 18a Abs. 4 BerlHG der Studierendenschaft der HTW Berlin (Semesterticket-Satzung)? und die ?Satzung nach § 18a Abs. 5 BerlHG der Studierendenschaft der HTW Berlin (Sozialfonds-Satzung)? geregelt.

 

4. Ich habe ein Jahresabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel. Muss ich jetzt doppelt bezahlen?

 

Nein, Du kannst das Abonnement zurückgeben. Sobald Du den Studierendenausweis für das Sommersemester erhalten hast, gehst Du damit zum Zeitkarten-Büro des Verkehrsunternehmens, bei dem Du das Abonnement gekauft hast. Dortkannst Du dann die nicht gebrauchten Monatsmarken zurückgeben und erhältstbereits gezahlte Beträge erstattet.

 

5. Wie bekomme ich das Ticket?

 

Der Fahrausweis ?Semesterticket? ist ein Aufdruck auf dem Studierendenausweis. Den Studierendenausweis bekommst Du, wenn Du Dich pünktlich zurückmeldest bzw. immatrikulierst, wie üblich nach Hause zugesandt.

 

6. Wann erhalte ich das Semesterticket?

 

Soweit Du Dich rechtzeitig zurückmeldest oder immatrikulierst, erhältst Du den Studierendenausweis/das Semesterticket auf jeden Fall vor dem 1. April für das und vor dem 1. Oktober für das WS. Wenn die Zeit knapp wird, kann es aber sein, dass Du es Dir persönlich an der Uni abholen musst. Das Immatrikulationsbüro wird Dich dann per Brief dazu auffordern.

 

Wenn Deine Rückmeldung/Immatrikulation aber erst nach dem 15. März erfolgen kann, weil bis dahin Deine Unterlagen noch nicht vollständig sind oder Du Deine Beiträge noch nicht vollständig bezahlt hast, kann die Universität die Ausstellung des Studierendenausweises inkl. Semestertickets bis zum 1. April nicht garantieren.

 

7. Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Erhalte ich auch ein Semesterticket?

 

Den Semesterticketbeitrag müssen alle Studierenden bezahlen, die ihre Erstimmatrikulation an der HTW Berlin haben bzw. ihre Mitgliedschaftsrechte in der Studierendenschaft an der HTW wahrnehmen. Wer hier nur seine Zweitimmatrikulation hat oder die Mitgliedschaftsrechte an einer anderen Hochschule wahrnimmt, ist insgesamt nicht beitragspflichtig und erhält hier auch kein Semesterticket.

 

8. Ist das Semesterticket übertragbar?

 

Nein. Es ist eine persönliche Zeitkarte, die nur auf Deinen Namen ausgestellt wird und nur in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument als Fahrausweis gilt.

 

9. Gilt das Semesterticket nur während der Vorlesungszeit?

 

Das Semesterticket gilt für den vollen Semesterzeitraum, im Sommersemester also vom 1. April bis zum 30. September; im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März.

 

Allgemeines zu Ausnahmen

 

10. Ich bin als Austausch-StudentIn bzw. StipendiatIn an der HTW Berlin. Erhalteich auch ein Semesterticket?

 

Ja. Auch Studierende, die nur befristet an der HTW immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, müssen den Beitrag zum Semesterticket bezahlen und erhalten dafür das Semesterticket. Ob dies auch für Studierende gilt, die für weniger als ein Semester an der HTW studieren, müssen wir noch klären.

 

11. Ich fahre immer Fahrrad/Auto. Ich brauche das Ticket nicht. Kann ich mich frei stellen lassen?

 

Nein, eine Befreiung von der Beitragspflicht gibt es nur für Studierende, die objektiv das Ticket nicht benutzen können. Wenn Du es nicht benutzen willst, aber prinzipiell könntest, musst Du es auch bezahlen. Du kannst Dich dann während des Semesters immer entscheiden, doch noch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

 

Das Semesterticket ist ein Solidarmodell. Das heißt, alle Studierende kommen gemeinsam für den Preis auf, und dafür wird die Leistung für alle deutlich billiger. Insofern zahlst Du für diejenigen Studierenden mit, die regelmäßig den Öffentlichen Nahverkehr nutzen, aber Du erhältst dafür als Gegenleistung die Möglichkeit, ihn selbst auch zu benutzen.

 

12. Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Zuschuss?

 

Als Ausnahmen von der allgemeinen Beitragspflicht gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten für bestimmte Gruppen von Studierenden.

 

Befreiung: Wer das Ticket nicht nutzen kann, weil er sich studienbedingt (Praktikum, Auslandssemester, Abschlussarbeit) außerhalb von Berlin aufhält oder anderweitig vom Beförderungsentgelt der ÖPNV befreit ist, kann einen Antrag auf Befreiung stellen.

 

Bei Anträgen auf Befreiung ist zunächst der gesamte Beitrag an die Hochschule zu überweisen. Sollte der Antrag auf Befreiung bewilligt werden, bekommst Du den Fahrtkostenanteil von uns zurück überwiesen. Der Studierendenausweis wird dann vom Semesterticketbüro entwertet und kann nur noch als Studierendenausweis genutzt werden. Wenn der Ausweis während des Semesters abgegeben wird, kann nur noch der jeweilige Teilbetrag für verbleibende volle Monate erstattet werden. Zuschuss: Wer besondere finanzielle Schwierigkeiten hat, das Ticket zu bezahlen, für den kommt unter bestimmten Umständen ein Zuschuss zum Ticketpreis in Frage.

 

Zunächst muss der Rückmeldebeitrag voll gezahlt werden. Gleichzeitig sollte innerhalb der Antragsfrist ein vollständiger Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Wenn die Bedingungen für einen Zuschuss (besondere soziale Härte) zutreffen kann der Antrag bewilligt werden, und Dir wird ein Teil des Ticketpreises oder vielleicht sogar der gesamte Fahrtkostenanteil (ca. 150 ?) zurückerstattet. Das Ticket ist weiterhin gültig.

 

13. Wenn ich mich befreien lasse oder einen Zuschuss bekomme, kann ich dann den Einzahlungsbetrag für die Rückmeldung reduzieren?

 

Zunächst gilt: Zurückgemeldet oder immatrikuliert wird nur, wer alle Gebühren und Beiträge entrichtet hat, zu deren Zahlung er verpflichtet ist. Wenn bis zum Rückmeldeschluss über Deinen Antrag noch nicht entschieden wurde, und Du bis zu diesem Datum nicht auch den Semesterticket-Beitrag eingezahlt hast, dann wird eine Rückmeldung nur noch gegen Zahlung einer Mahngebühr möglich sein (außer wenn das Semesterticket-Büro die Verzögerung zu verantworten hat).

 

Die Reduzierung des Einzahlungsbetrages ist nur im Befreiungsfall aufgrund eines Auslandsemesters in besonderen Fällen möglich. Bitte sprich in diesem Ausnahmefall mit den Mitarbeitern im Immatrikulationsamt.

 

14. Ich kann bis zum Rückmeldeschluss das Geld für die anfallenden Gebühren nicht auftreiben. Was kann ich tun?

 

Leider im Moment sehr wenig. ?Nur? Armut ist nach der Sozialfondssatzung kein Bezuschussungsgrund. Auch eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Für ausländische Studierende und alleinerziehende Studierende bietet das Studentenwerk übrigens die Möglichkeit, unbüokratisch ein zinsloses Überbrückungsdarlehen oder einen Zuschuss zu bekommen.

 

Informationen darüber gibt es bei der Sozialberatung des Studentenwerkes Berlin:


Frau Strutzberg, Tel. +49 (0) 30 93 93 9 - 84 37
Frau Keiderling, Tel. +49 (0) 30 93 93 9 - 84 40

 

Adresse
Franz-Mehring-Platz 2
10243 Berlin (Friedrichshain)
2. Etage

 

15. Wie kann ich einen Antrag auf Befreiung oder Zuschuss stellen?

 

Die Antragsformulare findest Du

 

- vor dem Semesterticket-Büro in der Treskowallee 8 - Studimeile HG 45
- unter Downloads im Bereich Semesterticket

 

Das Antragsformular und die dort geforderten Anlagen schickst Du dann an:

 

HTW Berlin
Semesterticketbüro
Treskowallee 8
10318 Berlin

 

Weitere Informationen und Beratung erhältst Du beim AStA oder im Semesterticketbüro.

 

16. Was ist eigentlich das Semesterticket-Büro, und wo finde ich es?

 

Das Semesterticketbüro ist die zuständige Stelle für alle Anträge auf Befreiung und Zuschuss zum Semesterticket. Es wurde auf Beschluss des StuPa vom AStA eingerichtet. Das Büro befindet sich im Hauptgebäude in der Studimeile (Raum 45).

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