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12.06.10 09:54 Alter: 87 days
Kategorie: Studium, Service
Von: AStA

Erklärung geminderter Semesterbeitrag


S-Bahn Logo

Wie wir vom AStA gerade erfahren haben, haben einige wenige von euch bereits die Rückmeldebescheinigungen für das nächste Semester erhalten. In diesen ist der Semesterbeitrag gegenüber den Semester davor stark reduziert. Die Minderung in höhe von 54,50? ist die 2. Rückerstattung von der S-Bahn.

Damit ihr nicht die Probleme habt euch wegen einem weiteren Scheck anzustellen und wir einen geringeren Verwaltungsaufwand haben, wurde der Beitrag dies mal schon beim Semesterbeitrag abgezogen.

Die Verhandlungen sind noch nicht endgültig abgeschlossen, dennoch möchten wir euch diese schon zukommen lassen.

 


Kommentare

Stephan, 02-07-10 14:35:
Aha, da wird die Entschädigung der S-Bahn also pauschal auf den Semesterbeitrag umgelegt. Davon profitieren dann zwar ganz viele Leute, die zu dem Zeitpunkt als das Chaos am schlimmsten war noch gar nicht immatrikuliert waren, dafür schauen die in die Röhre, die da zwar eingeschrieben waren, aber inzwischen fertig sind mit ihrem Studium.

Eine Entschädigung wird überlichweise denjenigen gezahlt, die einen Schaden erlitten haben. Dieser fundamentale Grundsatz wird hier außer kraft gesetzt.

Und was macht die Asta? Die zieht sich auf Phrasen zurück wie: "Anrecht hat, wer in den Monaten in denen die Rükerstattung existiert immatrikuliert wird."

Aber das zeigt die Sache doch mal wieder ganz deutlich: Asta und Stupa sind Gremien, die nichts zu sagen haben, nur um ihrere selbst willen existieren und wenn es mal was gibt auch nichts gescheites auf die Reihe bekommen.

Man bedenke doch nur mal, dass es alle par Jahre wieder, bei der Entscheidung zum Semesterticket immer wieder heißt, dass die gescheitert wäre. Damit haben dann die Asta und Stupa endlich mal die Möglichkeit auf die Aufmerksam zu machen.
Beobachter, 15-06-10 11:12:
Ich sehe hier den Erfolg der Studierenden der HTW im Vordergrund, vielen Dank dafür! "Politisch aktiviere" Hochschulen wie unsere 3 großen Universitäten kriegen es anscheinend ja schneller und besser hin...? Sagt lieber mal danke bevor hier schon wieder der AStA abgesetzt wird. Ist hier keine Kinderkrippe und ihr solltet auch mal nebenbei studieren, statt dem Steuerzahler ewig auf der Tasche zu sitzen.
Studi2, 15-06-10 08:49:
Genau die Betonung liegt hier bei freiwilligen Leistungen der S-Bahn. Übrigens einen großen Dank an die Aktoren unserer Seit´s denn nach den Pressemeldungen vom Beginn der Entschädigung letztes Jahr wollte die Sbahn gar nicht die Studenten entschädigen(da wir eh ein "Billig-Ticket"haben). Aber man kann der Sbahn ja mal vorwerfen, dass das ungerecht ist, dass ALLE Sbahn Kunden gleich entschädigt werden. Aufregen geht immer schnell, aber mal das Ergebnis positiv betrachten ist für euch hier anscheinend zu schwer. Zudem wage ich es zu behaupten, dass die Kommentare hier immer von den eigenen Reihen kommen, anstatt mal wirklich an uns Studenten zu denken, seit ihr mit euch beschäftigt. Euch müsste man alle wieder abwählen... Nochmals Danke, dass wie eine Entschädigung bekommen und ihr euch darum gekümmert habt. Alle Anderen Nörgler hört auf zu Nerven und wendet euch direkt an die Sbahn wenn ihr soviel besser seit.
Daniel, 15-06-10 02:06:
es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der S-Bahn. Sie hat für alle Kunden die Monate November und Dezember 2010 gewählt. Für diese beiden Monate gibt es für alle Kunden eine Entschädigung. Das war bei der ersten Erstattung im übrigen auch der Fall, dort war es Dez 09.
Stefan, 14-06-10 18:36:
wie kann denn der asta ernsthaft einen vertrag unterschreiben wollen, bei dem die studierenden (ob alumni oder nicht) benachteiligt werden, obwohl sie den vollen semesterbeitrag gezahlt haben und neu immatrikulierte studierende, die gar nicht entschädigt werden müssen, geld geschenkt bekommen? das ist absolut unsozial und ungerecht - das kann keine studierendenvertretung ernsthaft wollen.
Daniel, 13-06-10 23:07:
da hat der Gunnar recht.
Gunnar, 13-06-10 22:55:
Anrecht hat, wer in den Monaten in denen die Rükerstattung existiert immatrikuliert wird. Dieser Zeitraum wird von der Bahn festgelegt (November und Dezember). In diesem Zeitraum werden die Abos der Bahn ebenfalls eine Rückzahlung erhalten.
Mit anderen Worten "Anrecht besteht ja" gilt nur wenn der jeweilige Studierende auch immatrikuliert ist zu der Zeit.
Studi, 13-06-10 14:13:
und was wenn ich nächstes Semester nicht mehr immatrikuliert bin?

Wie kriege ich dann meine Rückerstattung? Das Anrecht besteht ja!

Und müssen die Erstis mehr zahlen, weil sie ja keinen Anspruch auf eine Rückerstattung haben?
Sascha, 13-06-10 11:31:
Nein, da der Betrag der als Entschädigung gezahlt wird, fest ist und daran nichts mehr geändert wird.

Der Vertrag ist nur deshalb noch nicht unterschrieben, da einige Formulierungen noch geändert werden müssen und der Ansprechpartner aktuell im Urlaub ist.

Mit den Versenden der Rückmeldebescheinigungen konnte allerdings nicht mehr gewartet werden.

Andere Lösungen zur Rückerstattung wären nicht sinnvoll oder nur mit viel Aufwand und hohen finanziellen Mitteln möglich gewesen.

Bis zur nächsten Rückmeldebescheinigung zu warten wäre genauso wenig sinnvoll gewesen, da sonst die Studierenden länger als nötig warten müssten.
Maria, 13-06-10 11:04:
*verwirrtbin*

heißt das, dass der betrag vielleicht doch noch eingefordert werden könnte, sollte der vertrag nicht unterschrieben werden, oder wie?

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