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< Hilfe bei Bachelorarbeit zum Thema "Kundenorientierte Produktentstehung am Beispiel innovativer Unterhaltungselektronik"
12.06.10 09:54 Alter:
87 days
Kategorie: Studium, Service
Von: AStA
Kategorie: Studium, Service
Von: AStA
Erklärung geminderter Semesterbeitrag
Wie wir vom AStA gerade erfahren haben, haben einige wenige von euch bereits die Rückmeldebescheinigungen für das nächste Semester erhalten. In diesen ist der Semesterbeitrag gegenüber den Semester davor stark reduziert. Die Minderung in höhe von 54,50? ist die 2. Rückerstattung von der S-Bahn.
Damit ihr nicht die Probleme habt euch wegen einem weiteren Scheck anzustellen und wir einen geringeren Verwaltungsaufwand haben, wurde der Beitrag dies mal schon beim Semesterbeitrag abgezogen.
Die Verhandlungen sind noch nicht endgültig abgeschlossen, dennoch möchten wir euch diese schon zukommen lassen.


Eine Entschädigung wird überlichweise denjenigen gezahlt, die einen Schaden erlitten haben. Dieser fundamentale Grundsatz wird hier außer kraft gesetzt.
Und was macht die Asta? Die zieht sich auf Phrasen zurück wie: "Anrecht hat, wer in den Monaten in denen die Rükerstattung existiert immatrikuliert wird."
Aber das zeigt die Sache doch mal wieder ganz deutlich: Asta und Stupa sind Gremien, die nichts zu sagen haben, nur um ihrere selbst willen existieren und wenn es mal was gibt auch nichts gescheites auf die Reihe bekommen.
Man bedenke doch nur mal, dass es alle par Jahre wieder, bei der Entscheidung zum Semesterticket immer wieder heißt, dass die gescheitert wäre. Damit haben dann die Asta und Stupa endlich mal die Möglichkeit auf die Aufmerksam zu machen.
Mit anderen Worten "Anrecht besteht ja" gilt nur wenn der jeweilige Studierende auch immatrikuliert ist zu der Zeit.
Wie kriege ich dann meine Rückerstattung? Das Anrecht besteht ja!
Und müssen die Erstis mehr zahlen, weil sie ja keinen Anspruch auf eine Rückerstattung haben?
Der Vertrag ist nur deshalb noch nicht unterschrieben, da einige Formulierungen noch geändert werden müssen und der Ansprechpartner aktuell im Urlaub ist.
Mit den Versenden der Rückmeldebescheinigungen konnte allerdings nicht mehr gewartet werden.
Andere Lösungen zur Rückerstattung wären nicht sinnvoll oder nur mit viel Aufwand und hohen finanziellen Mitteln möglich gewesen.
Bis zur nächsten Rückmeldebescheinigung zu warten wäre genauso wenig sinnvoll gewesen, da sonst die Studierenden länger als nötig warten müssten.
heißt das, dass der betrag vielleicht doch noch eingefordert werden könnte, sollte der vertrag nicht unterschrieben werden, oder wie?
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