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Liebe Studierende,
immer wieder wenden sich einige von euch an uns und bitten um Hilfe. Immer wieder geht es dabei um das selbe Thema: Die Drei-Semester-Regel.
Aus gegebenem Anlass möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass gem. § 7 IV Rahmenprüfungsordnung (RPO) die Drei-Semester-Regel für jeden von uns im Augenblick der Erstbelegung eines Kurses greift und nicht erst bei der ersten Prüfungsanmeldung.
Das bedeutet zum Beispiel, dass jeder, der im Sommersemester 2011 einen Kurs zum ersten Mal belegt hat, bis zum einschließlich Sommersemester 2012 Zeit hat, die entsprechende Prüfungsleistung erfolgreich zu erbringen. Danach endet die Wiederholbarkeitsfrist. Ist die Prüfungsleistung zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, so ist gem. § 7 VI RPO ein erfolgreicher Studienabschluss des entsprechenden Studienganges nicht mehr möglich.
Immer wieder kommt das Gerücht auf, es würde Möglichkeiten geben, diese Regel zu umgehen. Tatsächlich verlassen sich Studenten auf solche Aussagen und wundern sich dann, dass im Laufe ihres Studiums doch noch festgestellt wird, dass sie für einen Kurs die Drei-Semester-Regel überschritten haben und exmatrikuliert werden. Dann ist es zu spät. Dann können wir euch auch nicht mehr helfen.
Deshalb meine Bitte: Verlasst euch nicht auf solche Aussagen, sondern auf das, was in der RPO steht! Solltet ihr zukünftig von irgendwem eine falsche Auskunft betreffend der Drei-Semester-Regel erhalten, bitte informiert den AStA darüber, damit wir gezielt aufklären können. Nur so können wir es verhindern, dass zukünftig weiter Kommilitonen blauäugig ihre Ausbildung und Zukunftspläne riskieren.
Habt ihr weitere Fragen zu dem Thema? Dann meldet euch direkt bei uns unter This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder kommt in eine unserer Sprechstunden.
Viele Grüße, Kevin Seifert
AStA-Vorsitzender (Externes) und Referent für Hochschulpolitik

















