Donnerstag, Februar 23, 2012
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Der Antrag auf Zuschuss

Der Zuschuss zum Semesterticket hilft Studierenden, die eine besondere Härte haben und somit Schwierigkeiten haben den Semesterbetrag zu bezahlen, den Antrag gibt es hier als Download. Arm sein allein ist leider keine Härte. Bei einem Zuschussantrag wird dein Semesterticket nach Bewilligung nicht entwertet.

Folgenden Härten können geltend gemacht werden und sind Antragsgründe:

  • Erziehung von Kindern
  • beschränkte Arbeitserlaubnis
  • Studienabschlussarbeit mind. drei Monate vor Rückmeldung begonnen und noch nicht abgeschlossen
  • unentgeltliches oder gering vergütetes Praktikum
  • besondere Kosten für medizinische oder psychologische Versorgung
  • Schwangerschaft (ab der 12. Woche)
  • kostenaufwendige Ernährung
  • und sonstige

Der Antrag auf Zuschuss kann nur binnen einer bestimmten Frist gestellt werden. Sobald die Unterlagen alle vollständig sind wird der Antrag bearbeitet.
Jede/r Antragsteller/in muss unabhängig vom Antragsgrund bestimmte Unterlagen einreichen. Dazu gehören:

  • Semesterticket (laufendes Semester und Antragssemester)
  • aktueller BAföG-Bescheid
  • Fahrzeugschein (falls eigenes Fahrzeug vorhanden)
  • ungeschwärzte Kontoauszüge, komplett von allen Konten und Depots von mind. 3 Monaten
  • gültiger Personalausweis (Vor- und Rückseite)
  • Zahlung der Rückmeldegebühren
  • vollständiger Mietvertrag ggf. Mieterhöhungen/-verlängerung
  • eigener Kindergeldbescheid

Zu jedem Antragsgrund müssen noch gesonderte Nachweise erbracht werden. Bei gemeinsamer Haushaltsführung oder Kindererziehung benötigen wir auch alle Unterlagen von dem Partner oder der Partnerin.

Bei der Berechnung des Antrags wird das Einkommen des Antragstellers berücksichtig. Einkommen ist alles in Geld und Geldeswert. Wenn ihr z.B. immer wieder Geld auf euer Konto einzahlt wird das auch als Einkommen gerechnet. 
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:

Monatliches Einkommen
(Bafög, Stipendien, Einzahlungen, Lohn)

  • Krankenversicherung
  • Kosten für Miete

Angerechnetes monatliches Einkommen
Ihr habt weitere Fragen oder besondere Umstände, setzt euch mit uns in Kontakt, wir helfen euch gerne.

Antragsschluss für Zuschüsse zum Sommersemester ist der 20. Februar!  Bis dahin müssen alle eure Unterlagen da sein. Je eher die Unterlagen da sind desto eher wird der Antrag bearbeitet.

Hier könnt ihr die Anträge runterladen.

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