Der Zuschuss zum Semesterticket hilft Studierenden, die eine besondere Härte haben und somit Schwierigkeiten haben den Semesterbetrag zu bezahlen, den Antrag gibt es hier als Download. Arm sein allein ist leider keine Härte. Bei einem Zuschussantrag wird dein Semesterticket nach Bewilligung nicht entwertet.
Folgenden Härten können geltend gemacht werden und sind Antragsgründe:
Der Antrag auf Zuschuss kann nur binnen einer bestimmten Frist gestellt werden. Sobald die Unterlagen alle vollständig sind wird der Antrag bearbeitet.
Jede/r Antragsteller/in muss unabhängig vom Antragsgrund bestimmte Unterlagen einreichen. Dazu gehören:
Zu jedem Antragsgrund müssen noch gesonderte Nachweise erbracht werden. Bei gemeinsamer Haushaltsführung oder Kindererziehung benötigen wir auch alle Unterlagen von dem Partner oder der Partnerin.
Bei der Berechnung des Antrags wird das Einkommen des Antragstellers berücksichtig. Einkommen ist alles in Geld und Geldeswert. Wenn ihr z.B. immer wieder Geld auf euer Konto einzahlt wird das auch als Einkommen gerechnet.
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
Monatliches Einkommen
(Bafög, Stipendien, Einzahlungen, Lohn)
Angerechnetes monatliches Einkommen
Ihr habt weitere Fragen oder besondere Umstände, setzt euch mit uns in Kontakt, wir helfen euch gerne.
Antragsschluss für Zuschüsse zum Sommersemester ist der 20. Februar! Bis dahin müssen alle eure Unterlagen da sein. Je eher die Unterlagen da sind desto eher wird der Antrag bearbeitet.

















