FAQ zum Deutschland-Semesterticket

FAQ – Fragen und Antworten

Letzte Aktualisierung: 09.04.2024

Das Deutschland-Semesterticket ist erstmal für das Sommersemester 2024 (01.04.2024 – 30.09.2024) gültig. Das Ticket gilt deutschlandweit. Das Ticket ist personalisiert und nur digital verfügbar. Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Entgegen früheren Informationen vom VBB und Zahlungsdienstleister brauchen wir für das Ticket keine App. Wir haben Ende März eine Rundmail an alle Studierende versendet, die eine Anleitung, wie ihr das Ticket erhält, beinhaltet. Dort ist der Zugriffslink mit weiteren Informationen gegeben. Auch könnt ihr im LSF im Reiter links unter dem Punkt ,,Deutschlandsemesterticket‘‘ den Zugriffslink und die Anleitung erhalten. Eine analoge Variante, z.B. Chipkarte oder Ähnliches, wird es im Sommersemester 2024 NICHT geben.

Diese Bedingungen wurden uns vom Verkehrsverbund vorgegeben und konnten von uns nicht beeinflusst werden:

  • Gasthörerende sowie Zweithörerende im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
  • Studierende die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“). Liebe Fernstudierende, die ihr bisher berechtigt ward, das „alte“ Semesterticket zu beziehen und deshalb bereits den vollen Semesterbeitrag inkl. Ticketpreis eingezahlt habt: Euer zu viel eingezahltes Geld ist nicht verloren und kann einfach für das Folgesemester gutgeschrieben werden. Hierfür müsst ihr nichts tun. Wenn ihr das zu viel eingezahlte Geld dringend benötigt, könnt ihr es euch auch zurückerstatten lassen.
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
  • Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören
  • Studierende, die für Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengänge immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen sowie Promotionsstudierende

Folgende Studiengänge sind nicht berechtigt das Ticket zu beziehen:

  • Master Project Management and Data Science
  • Master Business Administration and Engineering
  • Master MBA&E Life Science Management
  • Master Professional IT Business & Digitalization
  • Fernstudiengang BWL
  • Fernstudiengang WIW
  • Fernstudiengang MB
  • Master Real Estate Management

Hinweis für Studis in Teilzeit

In vorhergehenden Infos wurden Teilzeitstudis bzw. Studis mit max. 15 ECTS pro Semester von der Bezugspflicht ausgenommen. Da sich diese Regelung jedoch auf die ECTS-Vorgaben der jeweiligen Studienordnungen richtet, findet diese Regelung keine Anwendung an unserer Hochschule.

Die Anzahl der ECTS pro Semester hat daher keine Auswirkung auf das Semesterticket. Teilzeitstudierende sind also grundsätzlich verpflichtet, das Deutschlandsemesterticket zu bezahlen.

Da wir nun den Vertrag unterschrieben haben, wissen wir nun final die Befreiungsgründe, auf die wir kein Einfluss hatten. Diese lauten wie folgt:

  1. Schwerbehinderung
  2. Gesundheitliche Gründe, Nutzung des ÖPNVs nicht möglich
  3. Erkrankung, die zur Gewährung einer Beurlaubung berechtigt
  4. Praxissemester außerhalb des Geltungsbereichs
  5. Auslandssemester
  6. Thesissemester außerhalb des Geltungsbereichs
  7. Verspätete Immatrikulation (mehr als 1 Monat nach Semesterbeginn)
  8. Beurlaubung nach Semesterbeginn
  9. Exmatrikulation nach Semesterbeginn

Es ist nun möglich, den Antrag auf Befreiung vom Deutschlandticket Uni (Semesterticket) beim Studierendenservice zu stellen. Dabei müssen wir allerdings drauf hinweisen, dass die Bearbeitung von diesen Anträgen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher bitten wir hier um Geduld.

Das aktuelle Formular für die Befreiung findet ihr im LSF im Reiter ,,Anträge und Formulare“ und unter dem Namen ,,Antrag auf Befreiung vom Semesterticket“.

Nähere Informationen zu den Befreiungsgründen

  • Auslandaufenthalt: bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets, (Deutschland) aufhalten.
  • Doppel-Immatrikulation: bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden,
  • Erkrankung/Exmatrikulion: bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären,
  • (Zeitweilige) Behinderung: bei Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen
  • Eine reine Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keine Befreiung!
    Der Bezug eines privaten- oder Jobtickets begründet keine Befreiung!

Der Bezug eines Jobtickets ist kein Befreiungsgrund vom Deutschland-Semesterticket. Informiere am besten deine:n Arbeitgeber:in, dass du ab April das Deutschlandticket über deine Hochschule erhältst.

Ein bestehendes Deutschlandticket ist kein Befreiungsgrund vom Deutschland-Semesterticket. Sofern du zum Bezug des Semestertickets berechtigt bist und dich nicht anderweitig vom Deutschlandticket befreien lassen kannst, bist du verpflichtet und berechtigt, das Deutschland-Semesterticket zu beziehen. Am besten, du stornierst deinen anderen Deutschlandticket-Vertrag.

Die Kündigungsfrist ist immer der 10. des Monats. Wenn ihr z.B. bis zum 10.04. kündigt, habt ihr das private Deutschlandticket bis zum 30.04.

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung für euch. Nach derzeitigem Stand seid ihr trotzdem zur Abnahme des Deutschland-Semestertickets verpflichtet. Wir prüfen derzeit, ob eine Erstattung/Befreiung möglich ist. Wir arbeiten gerade an einer Lösung, um soziale Härtefälle abzufedern. Dafür bitten wir euch um Geduld.

In den Semestergebühren sind neben dem Deutschland-Semesterticket (176,40 €) noch Verwaltungsgebühren (50,00 €), Beitrag zum Studierendenwerk Berlin (54,09 €) und Beitrag zum AStA (12,50 €) enthalten.

Bist du nachweislich im Urlaubs- oder Auslandssemester oder befindest du dich aufgrund deines Studiums mindestens 3 Monate im Ausland, bist du für das Deutschland-Semesterticket nicht berechtigt bzw. kannst du dich befreien lassen

Die Nutzung eines PKW ist kein Befreiungsgrund vom Deutschland-Semesterticket. Falls du dich für nachhaltige Mobilität interessiert, kannst du gerne ein Beratungsgespräch mit uns suchen: nachhaltigkeit@students-htw.de

Folgende Befreiungsmöglichkeit könnte für dich relevant sein: Studierende, welche aufgrund einer (zeitweiligen) Behinderung im Semester keinen öffentlichen Personennahverkehr nutzen können (Nachweis via ärztliches Attest).

Nein, das Deutschland-Semestertickt wird nur als digitales Ticket als QR-Code ausgegeben. Du kannst das Ticket dann in die jeweilige Wallet-App deines Handys hinzufügen.

Das Deutschland-Semesterticket wird im Leistungsumfang dem Deutschlandticket entsprechen. Damit ist der Nahverkehr in Deutschland, der teilnimmt, eingeschlossen. Im VBB Gebiet könnt ihr zusätzlich einen Hund mitnehmen.

Das Ticket wird im Sommersemester 2024 nur als digitales Ticket erhältlich sein. Wir arbeiten an eine analoge Lösung für das nächste Semester.

Entgegen früheren Informationen wird es keine Ticket-App geben. Das Ticket ist durch einen Zugriffslink im LSF erhältlich. Dadurch könnt ihr das Ticket als QR-Code generieren, welches ihr in eure Wallet-App hinzufügen könnt.

Wenn ihr das Ticket nicht erhält, kann es verschiedene Gründe haben. In diesem Fall empfehlen wir euch, euch an das Studierendenservice zu wenden. Ihr könnt gerne eine Email von eurem HTW-Mail-Account senden an studierendenservice@htw-berlin.de senden und euren Fall schildern.

Immer für dich da: Dein Allgemeiner Studierendenausschuss der HTW Berlin.