Wir als AStA betreiben das SemTix – das studentische Semesterticketbüro, welches sich um Anträge auf die Bezuschussung des Semestertickets kümmert. Ob du für einen Zuschuss qualifiziert bist und wie die Antragstellung abläuft, erfährst du hier.
Worum geht es?
Das Semesterticket ist deine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr. Mit ihm kannst du alle Nahverkehrsfahrzeuge Deutschlandweit nutzen – quasi ein Deutschland-Semesterticket. Als Präsenzstudierende*r der HTW Berlin ist das Semesterticket für dich aufgrund des Solidarmodells verpflichtend. Unter bestimmten Umständen kannst du allerdings vom AStA einen finanziellen Zuschuss erhalten, wobei dein Semesterticket dann noch genauso gültig bleibt.
Wer ist für was zuständig?
Es ist wichtig zu wissen, das wir als AStA SemTix Büro lediglich eine mögliche Bezuschussung des Semestertickets übernehmen, für andere Anliegen ist der Studierendenservice der HTW euer Ansprechpartner.
SemTix Büro des AStAs
Falls ihr Fragen zu Anträgen auf Zuschuss zum Semesterticket habt, sind wir euer Ansprechpartner. Ihr erreicht uns über das Kontaktformular.
Studierendenservice der HTW
Falls ihr Fragen zur Befreiung vom Semesterticket habt, wendet euch bitte mit an das Studierenden-Service-Center der HTW Berlin.
Studierendenservice der HTW
Falls ihr Fragen zur Erstattung vom Semesterticket habt, wendet euch bitte mit an das Studierenden-Service-Center der HTW Berlin.
Wie stelle ich einen Antrag auf Bezuschussung zum Semesterticket?
Wenn du einen Antrag auf Bezuschussung zum Semesterticket stellen willst, prüfe vorher, ob du alle Voraussetzungen dafür erfüllst. Wie diese aussehen und was zu beachten ist, erklären wir dir hier:
Was sind besonderer Härten?
Ein Zuschuss zum Semesterticket kann aufgrund besonderer Härten bewilligt werden. Ein paar solcher Härten sind zum Beispiel:
- eingeschränkte Arbeitserlaubnis
- besondere Kosten für medizinische oder psychologische Versorgung
- kostenaufwändige Ernährung (z.B. medizinisch notwendig)
- Schwangerschaft (nach der 12. Woche)
- Erziehung von Kindern
- Studienabschlussarbeit mindestens drei Monate vor Rückmeldung begonnen und noch nicht abgeschlossen
- unentgeltliches oder gering vergütetes Praktikum (studienbedingt)
- oder vergleichbare andere Härten
Voraussetzungen
- Erste Voraussetzung: eine besondere Härte muss für eine bestimmte Zeit vor der Rückmeldung bzw. Einschreibung vorgelegen haben und bei Antragstellung nachgewiesen werden
- Zweite Voraussetzung: dein monatlicher Bedarf (deine Ausgaben) überschreitet nachweislich deine monatliche Einnahmen. Ist dies nicht der Fall, kann dein Antrag leider nicht genehmigt werden. Nur bei Vorliegen einer besonderen Härte UND zu wenig Einkommen kommt ein Zuschuss in Frage
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein und müssen nachgewiesen werden. Maßgeblich ist ein Berechnungszeitraum von drei vollen Monaten vor Beginn der Rückmeldefrist. Die Nachweise müssen für diesen Berechnungszeitraum Gültigkeit haben. Bitte beachte dies bei der Zusammenstellung deiner Antragsunterlagen.
Es gelten folgende Zeiträume für die jeweiligen Semester:
- 1. Oktober bis 31. Dezember für Anträge zum Sommersemester
- 1. März bis 31. Mai für Anträge zum Wintersemester
Die Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Semesterticket sind in der Sozialfondsatzung geregelt.
Antragstellung
Du kannst den Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket bis zum Ende der regulären Rückmeldefrist stellen. Für Erstsemester gelten dabei Ausnahmen. Bitte informiere dich vor der Antragstellung eigenständig über die Voraussetzungen und die einzureichenden Nachweise. Dein Antrag wird bearbeitet, sobald er vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen im Semesterticketbüro vorliegt.
Das Antragsformular findest du hier und im LSF.
Kontakt
Postanschrift
HTW Berlin
Studentisches Semesterticketbüro
TA A K041
Treskowallee 8
10318 Berlin
semesterticket@students-htw.de
Fristen
Härtefallanträge Wintersemester 2024/25
Fristende für alle Semester: 15.10.2024