Update zum Deutschland-Semesterticket – Stand März 2024

Liebe Studis,

momentan setzen wir alle Kraft daran das Deutschlandsemesterticket zum Sommersemester (ab 01. April 2024) einzuführen. Der VBB hat es noch nicht geschafft uns den finalen Vertrag zuzusenden, das heißt da noch nichts unterschrieben wurde, kann es noch zu Änderungen kommen. Wir kennen bisher nur einen allgemeinen Vertragsentwurf, der für fast alle Hochschulen in Berlin/Brandenburg gleichermaßen gelten soll.

Grundsätzlich: Ab dem Sommersemester 2024, also ab dem 01. April 2024, gibt es wieder ein Semesterticket. Das Semesterticket entspricht prinzipiell dem Umfang des Deutschlandtickets, das heißt, es ist deutschlandweit im Nahverkehr gültig. Bezugsberechtigung und Befreiungsgründe werden weiter unten erklärt.

Wichtig: Die Kündigungsfrist mit Wirkung zum 01. April für das (privat gekaufte) Deutschlandticket ist der 10. März. Kündigt also frühzeitig, damit ihr nicht zwei Tickets bezahlt! Beachtet bitte die Bezugsberechtigung und Befreiungsgründe weiter unten.

Ihr habt eine Frage? Dann schaut gerne in unser FAQ.

Neue Informationen (Stand 01.03.2024)

Das Ticket wird ausschließlich digital und personalisiert angeboten, das heißt über eine App (RIDECampus). Eine analoge Variante, z.B. Chipkarte oder Ähnliches, wird es im Sommersemester 2024 aller Voraussicht nach NICHT geben. Der Preis des Deutschlandsemestertickets ist im Betrag der Rückmeldung enthalten. Für das Sommersemester beträgt der Preis 176,40 €.

Erstmals zum 10. März (und ab dann täglich) wird die Hochschulverwaltung eure Daten dem Dienstleister des VBB mitteilen, dies ist erforderlich, um eure Bezugsberechtigung digital verifizieren und das digitale Ticket personalisiert erstellen zu können. Ihr könnt dieser Datenweitergabe widersprechen (Opt-Out), das bedeutet dann aber, dass ihr das rein digitale Ticket NICHT nutzen könnt, da es keine analoge Variante ohne Datenübermittlung gibt. Trotzdem seid ihr dann noch zur Zahlung des Beitrags in Höhe von 176,40€ verpflichtet, denn auch beim Deutschlandsemesterticket handelt es sich um ein Solidarmodell. Das heißt, alle laut Vertrag mit dem VBB grundsätzlich bezugsberechtigten Studierenden (die sich nicht anderweitig befreien lassen können) müssen das Deutschlandsemesterticket bezahlen, egal ob sie zu Fuß, mit dem Rad, dem Auto oder dem Zug unterwegs sind.  

Sobald die finale Vertragsgrundlage mit dem VBB geschaffen wurde, werden wir gemeinsam mit dem Studierendenservice der HTW Berlin, eine Möglichkeit schaffen, bei Vorliegen eines Befreiungsgrundes (siehe unten) oder fehlender Bezugsberechtigung (siehe ebenfalls unten), eine Rückerstattung des Tickets zu beantragen.

Diese Bedingungen wurden uns vom Verkehrsverbund vorgegeben und konnten von uns nicht beeinflusst werden:

  • Gasthörerende sowie Zweithörerende im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
  • Studierende die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“). Liebe Fernstudierende, die ihr bisher berechtigt ward, das „alte“ Semesterticket zu beziehen und deshalb bereits den vollen Semesterbeitrag inkl. Ticketpreis eingezahlt habt: Euer zu viel eingezahltes Geld ist nicht verloren und kann einfach für das Folgesemester gutgeschrieben werden. Hierfür müsst ihr nichts tun. Wenn ihr das zu viel eingezahlte Geld dringend benötigt, könnt ihr es euch auch zurückerstatten lassen.
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
  • Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören
  • Studierende, die für Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengänge immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen sowie Promotionsstudierende

Hinweis für Studis in Teilzeit

In vorhergehenden Infos wurden Teilzeitstudis bzw. Studis mit max. 15 ECTS pro Semester von der Bezugspflicht ausgenommen. Da sich diese Regelung jedoch auf die ECTS-Vorgaben der jeweiligen Studienordnungen richtet, findet diese Regelung keine Anwendung an unserer Hochschule.

Die Anzahl der ECTS pro Semester hat daher keine Auswirkung auf das Semesterticket. Teilzeitstudierende sind also grundsätzlich verpflichtet, das Deutschlandsemesterticket zu bezahlen.

Auch diese Gründe wurden uns vom VBB vorgegeben und konnten von uns nicht beeinflusst werden.

  • Auslandaufenthalt: bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets, (Deutschland) aufhalten.
  • Doppel-Immatrikulation: bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden,
  • Erkrankung/Exmatrikulion: bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären,
  • (Zeitweilige) Behinderung: bei Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen

Eine reine Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keine Befreiung!
Der Bezug eines privaten- oder Jobtickets begründet keine Befreiung!

Der VBB weigert sich, euch eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen. Wir prüfen derzeit alternative Möglichkeiten euch zu unterstützen.

Wir arbeiten mit Hochdruck am Deutschlandsemesterticket. Wir bedanken uns sehr beim Rechenzentrum und Studierendenservice der HTW Berlin und allen beteiligten Mitarbeitenden – das Deutschlandsemesterticket stellt eine große organisatorische Mehrbelastung dar. Wir möchten anmerken, dass es bundesweit nicht alle Hochschulen schaffen werden das Deutschlandsemesterticket aufgrund der knappen Frist zum Sommersemester 2024 einzuführen. Der aktuelle Vertrag mit dem VBB für das Deutschlandsemesterticket wird zunächst auch nur für das Sommersemester 2024 gelten. Wir hoffen sehr, dass wir für künftige Semester noch Verbesserungen nachverhandeln können. Wir sind zunächst froh, das Deutschlandssemesterticket in der jetzigen Form überhaupt für das Sommersemester 2024 umsetzen zu können. Vielen Dank für Eure Geduld und euer Verständnis.

Immer für dich da: Dein Allgemeiner Studierendenausschuss der HTW Berlin.