Update zum Deutschland-Semesterticket – Stand April 2024

Liebe Studis,

seit dem 01. April 2024 erhalten berechtigte Studierende das Deutschland-Semesterticket, nachdem der Vertrag mit dem VBB von uns unterzeichnet worden ist. Allerdings gibt es noch einige Herausforderungen und wichtige Verbesserungen, die wir im nächsten Wintersemester 2024/25 für euch erreichen wollen wie z.B. eine analoge Version des Deutschland-Semestertickets. Auch arbeiten wir gerade an eine Zuschusslösung für soziale Härtefälle, für die wir um Geduld bitten.

Bitte beachtet, dass das Deutschland-Semesterticket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Befreiungsgründe sind nun final und werden weiter unten erklärt. Das Studierendenservice sowohl wir dürfen von diesen Befreiungsgründen nicht abweichen und können auch keine Ausnahmeregelungen treffen.

Grundsätzlich: Ab dem Sommersemester 2024, also ab dem 01. April 2024, gibt es wieder ein Semesterticket. Das Semesterticket entspricht prinzipiell dem Umfang des Deutschlandtickets, das heißt, es ist deutschlandweit im Nahverkehr gültig. Bezugsberechtigung und Befreiungsgründe werden weiter unten erklärt.

Ihr habt eine Frage? Dann schaut gerne in unser FAQ.

Neue Informationen (Stand 07.04.2024)

Entgegen früheren Informationen vom VBB und Zahlungsdienstleister brauchen wir für das Ticket keine App. Wir haben Ende März eine Rundmail an alle Studierende versendet, die eine Anleitung, wie ihr das Ticket erhält, beinhaltet. Dort ist der Zugriffslink mit weiteren Informationen gegeben. Auch könnt ihr im LSF im Reiter links unter dem Punkt ,,Deutschlandsemesterticket‘‘ den Zugriffslink und die Anleitung erhalten. Eine analoge Variante, z.B. Chipkarte oder Ähnliches, wird es im Sommersemester 2024 NICHT geben.

Erstmals zum 10. März (und ab dann täglich) wird die Hochschulverwaltung eure Daten dem Dienstleister des VBB mitteilen, dies ist erforderlich, um eure Bezugsberechtigung digital verifizieren und das digitale Ticket personalisiert erstellen zu können. Ihr könnt dieser Datenweitergabe widersprechen (Opt-Out), das bedeutet dann aber, dass ihr das rein digitale Ticket NICHT nutzen könnt, da es keine analoge Variante ohne Datenübermittlung gibt. Trotzdem seid ihr dann noch zur Zahlung des Beitrags in Höhe von 176,40€ verpflichtet, denn auch beim Deutschlandsemesterticket handelt es sich um ein Solidarmodell. Das heißt, alle laut Vertrag mit dem VBB grundsätzlich bezugsberechtigten Studierenden (die sich nicht anderweitig befreien lassen können) müssen das Deutschlandsemesterticket bezahlen, egal ob sie zu Fuß, mit dem Rad, dem Auto oder dem Zug unterwegs sind.

Da wir nun den Vertrag unterschrieben haben, wissen wir nun final die Befreiungsgründe, auf die wir kein Einfluss hatten. Diese lauten wie folgt:

  1. Schwerbehinderung
  2. Gesundheitliche Gründe, Nutzung des ÖPNVs nicht möglich
  3. Erkrankung, die zur Gewährung einer Beurlaubung berechtigt
  4. Praxissemester außerhalb des Geltungsbereichs
  5. Auslandssemester
  6. Thesissemester außerhalb des Geltungsbereichs
  7. Verspätete Immatrikulation (mehr als 1 Monat nach Semesterbeginn)
  8. Beurlaubung nach Semesterbeginn
  9. Exmatrikulation nach Semesterbeginn

Es ist nun möglich, den Antrag auf Befreiung vom Deutschlandticket Uni (Semesterticket) beim Studierendenservice zu stellen. Dabei müssen wir allerdings drauf hinweisen, dass die Bearbeitung von diesen Anträgen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher bitten wir hier um Geduld.

Das aktuelle Formular für die Befreiung findet ihr im LSF im Reiter ,,Anträge und Formulare“ und unter dem Namen ,,Antrag auf Befreiung vom Semesterticket“.

Nähere Informationen zu den Befreiungsgründen

  • Auslandaufenthalt: bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets, (Deutschland) aufhalten.
  • Doppel-Immatrikulation: bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden,
  • Erkrankung/Exmatrikulion: bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären,
  • (Zeitweilige) Behinderung: bei Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen
  • Eine reine Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keine Befreiung!
    Der Bezug eines privaten- oder Jobtickets begründet keine Befreiung!

Diese Bedingungen wurden uns vom Verkehrsverbund vorgegeben und konnten von uns nicht beeinflusst werden:

  • Gasthörerende sowie Zweithörerende im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
  • Studierende die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“). Liebe Fernstudierende, die ihr bisher berechtigt ward, das „alte“ Semesterticket zu beziehen und deshalb bereits den vollen Semesterbeitrag inkl. Ticketpreis eingezahlt habt: Euer zu viel eingezahltes Geld ist nicht verloren und kann einfach für das Folgesemester gutgeschrieben werden. Hierfür müsst ihr nichts tun. Wenn ihr das zu viel eingezahlte Geld dringend benötigt, könnt ihr es euch auch zurückerstatten lassen.
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
  • Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören
  • Studierende, die für Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengänge immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen sowie Promotionsstudierende

Folgende Studiengänge sind nicht berechtigt das Ticket zu beziehen:

  • Master Project Management and Data Science
  • Master Business Administration and Engineering
  • Master MBA&E Life Science Management
  • Master Professional IT Business & Digitalization
  • Fernstudiengang BWL
  • Fernstudiengang WIW
  • Fernstudiengang MB
  • Master Real Estate Management

Hinweis für Studis in Teilzeit

In vorhergehenden Infos wurden Teilzeitstudis bzw. Studis mit max. 15 ECTS pro Semester von der Bezugspflicht ausgenommen. Da sich diese Regelung jedoch auf die ECTS-Vorgaben der jeweiligen Studienordnungen richtet, findet diese Regelung keine Anwendung an unserer Hochschule.

Die Anzahl der ECTS pro Semester hat daher keine Auswirkung auf das Semesterticket. Teilzeitstudierende sind also grundsätzlich verpflichtet, das Deutschlandsemesterticket zu bezahlen.

Der VBB weigert sich, euch eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen. Wir arbeiten gerade an einer Lösung, um soziale Härtefälle abzufedern. Dafür bitten wir euch um Geduld!

Nach dem Semesterticket ist vor dem Semesterticket. Wir werden in den nächsten Monaten mit den VBB für die nächsten Semester in Verhandlungen treten, um für euch Verbesserungen zu verhandeln wie eine analoge Lösung.

Immer für dich da: Dein Allgemeiner Studierendenausschuss der HTW Berlin.