Der AStA der HTW Berlin kritisiert die restriktive Kontrollpraxis des VBB beim Deutschlandsemesterticket
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der HTW Berlin zeigt sich irritiert über Presseberichte, wonach studentische Fahrgäste des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) trotz gültiger Tickets mit Strafen belegt werden, wenn sie dieses zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht online auf ihrem Smartphone vorzeigen können. Ein betroffener Studierender berichtet, dass weder ein zuvor angefertigter Screenshot noch ein sofortiges Nachreichen des Tickets nach dem Login ins BVG-WLAN anerkannt wurden; mit der Folge, dass er nun unverschuldet 7 Euro Bearbeitungsgebühr beim VBB entrichten soll.
Aus Sicht des AStA ist diese Praxis nicht nur unzumutbar, sondern systematisch benachteiligend. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Ticket-App, die unter anderem für die Nutzung in U-Bahnen gedacht ist, nicht vollständig offline funktioniert. Laut den VBB-Beförderungsbedingungen müssen Fahrgäste mit einem gültigen Ticket dieses jederzeit vorzeigen können; unabhängig von Netzabdeckung oder technischer Infrastruktur. In der Realität ist WLAN jedoch nur an ausgewählten Bahnhöfen bereitgestellt, sodass Fahrgäste an anderen Orten keine Möglichkeit haben, ihr Ticket kurzfristig zu laden, wenn sie vorübergehend keinen eigenen Internetzugang besitzen.
Diese Praxis offenbart zudem ein Aspekt sozialer Ungleichheit. Während zwar viele Studierende über ein Smartphone mit einem mobilen Datentarif verfügen, darf dies keineswegs als die Regel angesehen werden. Für diejenigen, die sich diese Technologien nicht leisten können oder wollen, bedeutet die ausschließliche digitale Kontrolle eine unnötige und ungerechtfertigte Hürde. Als AStA sind uns Fälle bekannt in denen Studierende, zwischen essentiellen Bedürfnissen wie Verpflegung oder Studienmaterialien und der Nutzung des ÖPNV wählen müssen.
Der VBB legt Regeln maximal restriktiv aus, nutzt bewusst Lücken in ihren Beförderungsbedingungen und behandelt Fahrgäste, die ein gültiges Ticket besitzen, dennoch wie Schwarzfahrer*innen. Wer sich gegen diese Behandlung wehrt, sieht sich nicht selten mit Mahnverfahren konfrontiert. So darf öffentlicher Nahverkehr in einer Stadt wie Berlin nicht gestaltet sein.
Der AStA der HTW Berlin fordert den VBB daher auf, diese Praxis umgehend zu beenden und alternative Nachweismöglichkeiten zu etablieren. Wir schlagen vor, beispielweise einen Aztec Code als digitalen Nachweis zu akzeptieren, unabhängig davon, ob dieser auf dem Smartphone oder als ausgedruckte Version vorliegt. Darüber hinaus appellieren wir an den VBB, dass Studierende nicht gezwungen werden sollten, ein digitales Endgerät zu besitzen, um das Semesterticket nutzen zu können. Der Studierendenausweis sollte als Fahrkarte anerkannt werden und somit eine kostengünstige und für alle zugängliche Alternative bieten. Digitalisierung darf kein Instrument sein, um Lücken bewusst gegen Studierende auszulegen, die auf den ÖPNV angewiesen sind.