Auf dieser Seite findest du alle aktuellen Informationen zum Deutschlandsemesterticket.
Falls ihr weitere Fragen zum Semesterticket haben solltet, könnt ihr uns als AStA Hochschulpolitik gerne über das Kontaktformular erreichen:
Allgemeines
Wann und wie ist das Semesterticket gültig?
Das Deutschland-Semesterticket ist ab dem Sommersemester 2025 (01.04.2025) gültig. Das Ticket gilt deutschlandweit. Das Ticket ist personalisiert und digital verfügbar. Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Wie erhalte ich das Deutschland-Semesterticket?
Wie ihr das Deutschlandsemesterticket erhalten könnt, erfährst du in dieser PDF:
Bin ich berechtigt, das Deutschland-Semesterticket zu erhalten?
Folgende Personengruppen sind nicht berechtigt, das Deutschland-Semesterticket zu beziehen:
- Gasthörerende sowie Zweithörerende im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
- Studierende die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
- Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen, die so konzipiert sind, dass die Studierenden zeitlich überwiegend einer Erwerbstätigkeit und nicht dem Studium nachgehen oder nachgehen können
- Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
- Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören
Folgende Studiengänge sind nicht berechtigt das Ticket zu beziehen:
- Fernstudiengang Betriebswirtschaftslehre
- Fernstudiengang Wirtschaftsingenieurswesen
- Fernstudiengang Maschinenbau
- Master Real Estate Management (Fernstudium)
- Master General Management (Fernstudium)
Hinweis für Studis in Teilzeit
In vorhergehenden Infos wurden Teilzeitstudis bzw. Studis mit max. 15 ECTS pro Semester von der Bezugspflicht ausgenommen. Da sich diese Regelung jedoch auf die ECTS-Vorgaben der jeweiligen Studienordnungen richtet, findet diese Regelung keine Anwendung an unserer Hochschule.
Die Anzahl der ECTS pro Semester hat daher keine Auswirkung auf das Semesterticket. Teilzeitstudierende sind also grundsätzlich verpflichtet, das Deutschlandsemesterticket zu bezahlen.
Welchen Leistungsumfang hat das Deutschland-Semesterticket? Gilt nur Berlin ABC?
Das Deutschland-Semesterticket entspricht dem Leistungsumfang des freiverkäuflichen Deutschlandtickets. Damit ist der Nahverkehr in Deutschland, der teilnimmt, eingeschlossen. Im VBB Gebiet könnt ihr zusätzlich einen Hund mitnehmen.
Handhabung und Spezielles
Wie wird die digitale Ticket-App funktionieren? Wie ist der Ablauf?
Das Ticket muss in der S-Bahn-App aufgerufen werden. Das Ticket wird monatlich aktualisiert. Die Anzeige gilt nur für den laufenden Monat. Damit das Deutschland-Semesterticket ausgestellt werden kann, muss das Handy eingeschaltet und mit dem Internet verbunden sein. Sofern zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Deutschland-Semestertickets das Handy nicht erreichbar ist, erfolgt die Aktualisierung, nachdem das Handy wieder eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist.
Ich habe keinen Zugriff auf das Deutschland-Semesterticket. An wen kann ich mich wenden?
Wenn ihr Probleme mit dem Deutschland-Semesterticket habt, kann dies verschiedene Gründe haben. In diesem Fall empfehlen wir, euch direkt an die S-Bahn Berlin zu wenden, welche ihr unter diesem Kontaktformular erreichen könnt:
Kann ich mir das Deutschland-Semesterticket auf die StudentCard drucken lassen?
Nein, das Deutschland-Semesterticket wird als digitales Ticket in QR-Code-Form in der S-Bahn-App ausgegeben.
Was passiert mit dem Semesterticket, wenn ich meinen Bachelor-/Masterabschluss mache?
Nur immatrikulierte Studierende sind berechtigt, dass Deutschland-Semesterticket zu erhalten. Sobald man seine letzte Prüfung abgelegt hat, in der Regel das Kolloquium, wird man rückwirkend zum Tag, an dem das Kolloquium stattgefunden hat, exmatrikuliert.
Dadurch wird das Ticket rückwirkend storniert. Ihr könnt nicht genutzte VOLLE Monate nach dem Kolloquium vom Studierendenservice erstatten lassen. Kontaktiert dafür den Studierendenservice über das Kontaktformular:
Gegeben, das Kolloquium ist eure aller letzte Prüfung, dann gilt:
- Wenn ihr z.B. im Sommersemester das Kolloquium am 17.08 besteht, bekommt ihr für vollen Monat September den anteiligen monatlichen Preis für das Semesterticket zurückerstattet. Rein formell seid ihr von da an exmatrikuliert.
- Wenn ihr z.B. im Sommersemester das Kolloquium am 31.07 besteht, bekommt ihr für vollen Monat August UND September den anteiligen monatlichen Preis für das Semesterticket zurückerstattet. Rein formell seid ihr von da an exmatrikuliert.
- Wenn ihr z.B. im Sommersemester das Kolloquium am 01.09 besteht, bekommt ihr keine Rückerstattung, da der Monat September angebrochen ist. Rein formell seid ihr von da an exmatrikuliert.
Ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation könnte das Semesterticket in der S-Bahn-App als ungültig/storniert markiert werden oder einfach nicht mehr erscheinen. Deshalb raten wir euch, zur Sicherheit ab dem Bestehen des Kolloquiums ein gültiges Ticket für den ÖPNV zu erwerben.
Erstattung und Befreiung
Ich möchte mich befreien lassen. Wie gehe ich vor?
Da wir nun den Vertrag unterschrieben haben, wissen wir nun final die Befreiungsgründe, auf die wir kein Einfluss hatten. Diese lauten wie folgt:
- Schwerbehinderung
- Gesundheitliche Gründe, Nutzung des ÖPNVs nicht möglich
- Erkrankung, die zur Gewährung einer Beurlaubung berechtigt
- Praxissemester außerhalb des Geltungsbereichs
- Auslandssemester
- Thesissemester außerhalb des Geltungsbereichs
- Verspätete Immatrikulation (mehr als 1 Monat nach Semesterbeginn)
- Beurlaubung nach Semesterbeginn
- Exmatrikulation nach Semesterbeginn
Es ist nun möglich, den Antrag auf Befreiung vom Deutschlandticket Uni (Semesterticket) beim Studierendenservice zu stellen. Dabei müssen wir allerdings drauf hinweisen, dass die Bearbeitung von diesen Anträgen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher bitten wir hier um Geduld.
Das aktuelle Formular für die Befreiung findet ihr im LSF im Reiter ,,Anträge und Formulare“ und unter dem Namen ,,Antrag auf Befreiung vom Semesterticket“.
Nähere Informationen zu den Befreiungsgründen
- Auslandaufenthalt: bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets, (Deutschland) aufhalten.
- Doppel-Immatrikulation: bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden,
- Erkrankung/Exmatrikulion: bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären,
- (Zeitweilige) Behinderung: bei Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen
- Eine reine Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keine Befreiung!
Der Bezug eines privaten- oder Jobtickets begründet keine Befreiung!
Ich erhalte ein Jobticket (Ticket für den Nahverkehr über Arbeitgeber:in) – Was nun?
Der Bezug eines Jobtickets ist kein Befreiungsgrund vom Deutschland-Semesterticket. Informiere am besten deine:n Arbeitgeber:in, dass du das Deutschlandticket über deine Hochschule erhältst.
Ich erhalte das 19-Euro-Sozialticket für Berlin AB – Was nun?
Laut dem finalen Standpunkt des VBBs ist der Bezug des Sozialtickets kein Befreiungsgrund. Wenn ihr allerdings soziale Härtefälle nachweisen könnt, könnt ihr vom Semesterticketbüro einen Zuschuss erhalten. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Semesterticketbüros (SemTix).
Ich habe privat ein Deutschlandticket gekauft bzw. erhalte anderweitig ein Deutschlandticket – Was nun?
Ein bestehendes Deutschlandticket ist kein Befreiungsgrund vom Deutschland-Semesterticket. Sofern du zum Bezug des Semestertickets berechtigt bist und dich nicht anderweitig vom Deutschlandticket befreien lassen kannst, bist du verpflichtet und berechtigt, das Deutschland-Semesterticket zu beziehen. Am besten, du stornierst deinen anderen Deutschlandticket-Vertrag.
Die Kündigungsfrist ist immer der 10. des Monats. Wenn ihr z.B. bis zum 10.04. kündigt, habt ihr das private Deutschlandticket bis zum 30.04.
Kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen, wenn ich ein PKW nutze?
Die Nutzung eines PKW ist kein Befreiungsgrund vom Deutschland-Semesterticket.
Ich bin im nächsten Semester nicht in Deutschland. Kann ich auf das Ticket verzichten?
Bist du nachweislich im Urlaubs- oder Auslandssemester oder befindest du dich aufgrund deines Studiums mindestens 3 Monate im Ausland, bist du für das Deutschland-Semesterticket nicht berechtigt bzw. kannst du dich befreien lassen.
Ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht, ist eine Befreiung möglich?
Folgende Befreiungsmöglichkeit könnte für dich relevant sein: Studierende, welche aufgrund einer (zeitweiligen) Behinderung im Semester keinen öffentlichen Personennahverkehr nutzen können (Nachweis via ärztliches Attest).