Semesterticketbüro

Wir als AStA betreiben das SemTix – das studentische Semesterticketbüro, welches sich um Anträge auf die Bezuschussung des Semestertickets kümmert. Ob du für einen Zuschuss qualifiziert bist und wie die Antragstellung abläuft, erfährst du hier.

Hinweis: Die Frist für die Zuschussanträge des SoSe 2025 ist am 15. April 2025 abgelaufen. Zuschussanträge für das WiSe 2025/26 können ab dem 01. September 2025 gestellt werden.

Worum geht es?

Das Semesterticket ist deine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr. Mit ihm kannst du alle Nahverkehrsfahrzeuge Deutschlandweit nutzen – quasi ein Deutschland-Semesterticket. Als Präsenzstudierende*r der HTW Berlin ist das Semesterticket für dich aufgrund des Solidarmodells verpflichtend. Unter bestimmten Umständen kannst du allerdings vom AStA einen finanziellen Zuschuss erhalten, wobei dein Semesterticket dann noch genauso gültig bleibt.

Wer ist für was zuständig?

Es ist wichtig zu wissen, das wir als AStA SemTix Büro lediglich eine mögliche Bezuschussung des Semestertickets übernehmen, für andere Anliegen ist der Studierendenservice der HTW euer Ansprechpartner.

Bezuschussung

SemTix Büro des AStA

Der Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende, die erhebliche Schwierigkeiten haben, die Kosten für das Semesterticket selbst zu tragen. Dieser Zuschuss wird nicht automatisch gewährt, sondern muss jedes Semester neu beantragt werden. Der Antrag kann nur für das aktuelle Semester gestellt werden, rückwirkende oder zukünftige Anträge sind nicht möglich.

Falls ihr Fragen zu Anträgen auf Zuschuss zum Semesterticket habt, sind wir euer Ansprechpartner. Ihr erreicht uns über das Kontaktformular.

Befreiung

Studierendenservice der HTW

Eine Befreiung bedeutet, dass Studierende unter bestimmten Voraussetzungen (siehe hier) das Semesterticket gar nicht erst zahlen müssen. Dies kann beispielsweise für Studierende mit einer Schwerbehinderung gelten, wenn sie bereits eine Freifahrtberechtigung besitzen. Eine Befreiung muss vor Semesterbeginn beantragt werden. Eine spätere Befreiung ist nicht möglich.

Falls ihr Fragen zur Befreiung vom Semesterticket habt, wendet euch bitte mit an das Studierenden-Service-Center der HTW Berlin.

Erstattung

Studierendenservice der HTW

Falls Studierende das Semesterticket bereits bezahlt haben, aber aufgrund besonderer Umstände wie zum Beispiel einer Exmatrikulation, Krankheit, Auslandssemester, etc., dieses nicht nutzen können, kann eine Erstattung des Semestertickets beim  Studierenden-Service-Center der HTW Berlin beantragt werden. Eine Erstattung ist nur beim Vorhandensein eines besonderen Umstands möglich.

Falls ihr Fragen zur Erstattung vom Semesterticket habt, wendet euch bitte mit an das Studierenden-Service-Center der HTW Berlin.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bezuschussung zum Semesterticket?

Wenn du einen Antrag auf Bezuschussung zum Semesterticket stellen willst, prüfe vorher, ob du alle Voraussetzungen dafür erfüllst. Wie diese aussehen und was zu beachten ist, erklären wir dir hier:

Was sind besonderer Härten?

Ein Zuschuss zum Semesterticket kann aufgrund besonderer Härten bewilligt werden. Ein paar solcher Härten sind zum Beispiel:

  • eingeschränkte Arbeitserlaubnis
  • besondere Kosten für medizinische oder psychologische Versorgung
  • kostenaufwändige Ernährung (z.B. medizinisch notwendig)
  • Schwangerschaft (nach der 12. Woche)
  • Erziehung von Kindern
  • Studienabschlussarbeit mindestens drei Monate vor Rückmeldung begonnen und noch nicht abgeschlossen
  • unentgeltliches oder gering vergütetes Praktikum (studienbedingt)
  • oder vergleichbare andere Härten

Voraussetzungen

  1. Erste Voraussetzung: eine besondere Härte muss für eine bestimmte Zeit vor der Rückmeldung bzw. Einschreibung vorgelegen haben und bei Antragstellung nachgewiesen werden
  2. Zweite Voraussetzung: dein monatlicher Bedarf (deine Ausgaben) überschreitet nachweislich deine monatliche Einnahmen. Ist dies nicht der Fall, kann dein Antrag leider nicht genehmigt werden. Nur bei Vorliegen einer besonderen Härte UND zu wenig Einkommen kommt ein Zuschuss in Frage

Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein und müssen nachgewiesen werden. Maßgeblich ist ein Berechnungszeitraum von drei vollen Monaten vor Eröffnung der Anträge auf Zuschuss. Die Nachweise müssen für diesen Berechnungszeitraum Gültigkeit haben. Bitte beachte dies bei der Zusammenstellung deiner Antragsunterlagen.

Es gelten folgende Zeiträume für die jeweiligen Semester. Bitte beachte, dass es sich hierbei nicht um die Fristen zum Einreichen deines Antrags handelt:

  • 1. Dezember bis 28. Februar für die Anträge zum Sommersemester
  • 1. Juni bis 31. August für die Anträge zum Wintersemester

Die Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Semesterticket sind in der Sozialfondsatzung geregelt.

Antragstellung

Du kannst den Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket bis zum 15. des zweiten Monats nach Ende der regulären Rückmeldefrist stellen. Bitte informiere dich vor der Antragstellung eigenständig über die Voraussetzungen und die einzureichenden Nachweise. Dein Antrag wird bearbeitet, sobald er vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen im Semesterticketbüro vorliegt.

Das Antragsformular findest du hier und im LSF.

Häufig gestellte Fragen

  • Der Semesterticket-Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende der HTW Berlin, die erhebliche finanzielle Schwierigkeiten haben, die Kosten für das Deutschlandsemesterticket selbst zu tragen. Der Zuschuss ist keine Befreiung oder Erstattung, sondern dient lediglich der teilweisen finanziellen Entlastung. Anträge auf Befreiung oder Erstattung können beim Studierenden-Service-Center (SSC) eingereicht werden.

    Der Zuschuss wird einmal pro Semester gewährt und muss jedes Semester neu beantragt werden. Der Antrag kann nur für das aktuelle Semester gestellt werden; rückwirkende und zukünftige Anträge werden nicht bearbeitet. Die Bewilligung hängt von festgelegten Kriterien ab (siehe „Wer kann den Zuschuss beantragen?“).

  • Damit dein Antrag auf den Semesterticket-Zuschuss reibungslos bearbeitet wird, folge dieser Anleitung:

    1. Wo finde ich das Antragsformular?
      • Das aktuelle Antragsformular findest du im LSF-Portal der HTW Berlin oder auf der Webseite des Semesterticket-Büros.
      • Das LSF hat viele Bereiche – du findest das Formular im Bereich „Studierendenverwaltung“ unter „Anträge und Bescheinigungen“.
    2. Wie fülle ich den Antrag korrekt aus?
      • Stelle sicher, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und keine Informationen fehlen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu einer längeren Bearbeitung des Antrags führen.
    3. Welche Unterlagen muss ich einreichen?
      • Die benötigten Unterlagen sind im Antragsformular aufgeführt (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
      • Als Beispiel für zusätzliche Nachweise kann eine Schwangerschaft dienen: Hier ist eine ärztliche Bescheinigung ab der 12. Schwangerschaftswoche erforderlich.
    4. Wie und wo reiche ich den Antrag ein?
      • Der Antrag kann per E-Mail oder alternativ per Post an uns geschickt werden (E-Mail wird jedoch bevorzugt).
    5. Wann erhalte ich eine Bestätigung?
      • Nach dem Einreichen erhältst du eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
      • Falls Unterlagen fehlen, wirst du darüber informiert. Die Bearbeitung beginnt erst nach Ende der Frist zum Einreichen der Anträge.
    6. Wann und wie wird der Zuschuss ausgezahlt?
      • Wenn dein Antrag genehmigt wird, wird der Zuschuss direkt auf dein Konto überwiesen.
  • Die Antragsfristen sind:

    • Sommersemester: 01. März bis zum 15. April
    • Wintersemester: 01. September bis zum 15. Oktober
    Später eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet! Eine rechtzeitige Antragstellung wird daher dringend empfohlen.
  • Grundvoraussetzung für einen Antrag ist, dass du an der HTW Berlin immatrikuliert bist und ein Semesterticket besitzt. Austauschstudierende, Gasthörende und Fernstudierende sind nicht antragsberechtigt.

    Nach der Sozialvorschrift der HTW Berlin sind folgende Gründe für eine Antragstellung möglich:

    • Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten (z. B. Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II/XII oder Gesundheitskosten über 300 €)
    • Schwangerschaft (nachgewiesen durch ärztliche Bescheinigung ab der 12. Woche)
    • Beschränkte Aufenthaltserlaubnis
    • Sonstige soziale Härten (gemäß der Sozialvorschrift)

    Die genauen Bedingungen sind in der Sozialfondsatzung geregelt!

  • Allgemeine Unterlagen für alle Anträge: vollständig ausgefülltes Antragsformular, Mietvertrag, Kontoauszüge von drei vollen Monaten und Krankenversicherung, Immatrikulationsbescheinigung

    Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen sind Antragsgrundbezogene Nachweise notwendig. Beispielsweise ist bei einer Schwangerschaft eine ärztliche Bescheinigung ab der 12. Schwangerschaftswoche erforderlich. Weitere Informationen findest du im Antragsformular oder in der Sozialfondsatzung des Semesterticketbüros der HTW Berlin.
  • Typische Bearbeitungszeiten liegen zwischen 1 bis 3 Monaten.

  • Das Semesterticket-Büro ist ausschließlich für die Bearbeitung von Zuschussanträgen zuständig. Alle weiteren Anliegen, wie Befreiung oder Erstattung, müssen an die entsprechenden Stellen der Hochschule weitergeleitet werden.

Kontakt

Wir sprechen Deutsch, Englisch und Türkisch.

Postanschrift

HTW Berlin
Studentisches Semesterticketbüro
TA A K041
Treskowallee 8
10318 Berlin

E-Mail

semesterticket@students-htw.de

Sprechzeiten

Immer Dienstags 19:00 – 20:00 Uhr
per Telefon (03050192388), Zoom oder persönlich am Campus TA Gebäude A Raum K041

Eine vorherige Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber gewünscht, damit wir uns bestmöglich auf unser Beratungstreffen vorbereiten können. Wenn Ihr eine Beratung zu einem anderen Tag oder Zeit wünscht, dann kontaktiert uns gerne per Mail..

Fristen

Zuschussanträge Wintersemester 2025/26

Fristende für das Wintersemester: 15.10.2025

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