Gremienwahlen

Bei den Gremienwahlen entscheiden Studierende mit, wer ihre Interessen an der HTW Berlin vertritt. Gewählt werden studentische Vertreter*innen für die Studierendenschaft und für zentrale Gremien der Hochschule.
Auf dieser Seite findet ihr einen Überblick darüber, welche Gremien gewählt werden, warum eure Stimme wichtig ist und wie ihr selbst kandidieren könnt. Die wichtigsten Infos zu Fristen, Wahlvorschlägen und den einzelnen Gremien haben wir hier für euch zusammengefasst.

Worum geht es?

An der HTW Berlin gibt es zwei wichtige Ebenen studentischer Mitbestimmung: die studentische Selbstverwaltung und die akademische Selbstverwaltung der Hochschule. In der studentischen Selbstverwaltung vertreten StuPa und Fachschaftsräte direkt die Interessen der Studierenden. In den Hochschulgremien bringen studentische Mitglieder die Perspektive der Studierenden in Entscheidungen über Studium, Lehre, Berufungen, Fachbereiche, Haushalt und Hochschulentwicklung ein.

Was?

Bei der Wahl geht es um eure studentische Vertretung auf allen Ebenen: im StuPa, in den Fachschaftsräten und in den Hochschulgremien. Überall dort sitzen Studierende mit am Tisch und bringen eure Perspektive ein.

Warum?

In den Gremien wird vieles besprochen, was euren Studienalltag direkt betrifft: gute Lehre, faire Prüfungen, bessere Studienbedingungen und Angebote für Studierende. Je mehr Studierende wählen oder selbst kandidieren, desto stärker ist unsere gemeinsame Stimme an der Hochschule.

Wie?

Die Wahl läuft online und ist in wenigen Minuten erledigt. Ihr wählt konkrete Personen und unterstützt damit zugleich die Liste, auf der sie kandidieren. So entscheidet ihr mit, welche studentischen Stimmen künftig in den Gremien vertreten sind.

Phase 1: Wahlvorschläge

– bis zum 26. Mai 2026 14:00 Uhr –

Wahlvorschläge müssen bis Dienstag, 26. Mai 2026, 14:00 Uhr, per E-Mail bei der Geschäftsstelle des zentralen Wahlvorstands eingehen. Für die meisten Wahlen ist dafür das offizielle Formular vorgesehen. Ihr könnt entweder gemeinsam als Liste kandidieren oder euch einem Wahlvorschlag anschließen (quasi wie Fraktionen in Parlamenten).

Phase 2: Die Wahl

– 22. Juni bis 26. Juni –

Die Online-Wahl läuft von Montag, 22. Juni 2026, bis Freitag, 26. Juni 2026 über vote.htw-berlin.de. Alle wahlberechtigten Studierenden können in diesem Zeitraum ihre Stimmen für die studentischen Vertretungen und die studentischen Sitze in Hochschulgremien abgeben. Weitere Infos und Erinnerungen werden rechtzeitig per E-Mail verschickt.

Wahlen der Studierendenschaft

Die Studierendenschaft verwaltet ihre eigenen Angelegenheiten selbst. Dafür wählen Studierende ihre direkten Vertretungen: das Studierendenparlament für hochschulweite studentische Themen und die Fachschaftsräte für die Interessen der Studierenden in den einzelnen Fachbereichen.

  • Das Studierendenparlament, kurz StuPa, ist das zentrale Parlament der Studierendenschaft. Es behandelt hochschulweite studentische Themen, fasst Beschlüsse für die Studierendenschaft und wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss. 2026 werden 30 Studierende für die Amtszeit vom 01. Oktober 2026 bis 30. September 2027 gewählt.

  • Die Fachschaftsräte vertreten die Studierenden ihres jeweiligen Fachbereichs. Sie sind Ansprechpersonen bei Problemen im Studienalltag, organisieren Angebote für Studierende und bringen studentische Interessen im Fachbereich ein. Gewählt werden die Fachschaftsräte aller fünf Fachbereiche: In den Fachbereichen 1, 2 und 5 werden jeweils 9 Studierende gewählt, in den Fachbereichen 3 und 4 jeweils 11 Studierende.

Wahlen der Hochschule

Neben der studentischen Selbstverwaltung gibt es die akademische Selbstverwaltung der Hochschule. Auch dort haben Studierende Sitze und können mitwirken, wenn über Lehre, Studium, Berufungen, Fachbereiche, Haushalt, Gleichstellung und die Entwicklung der Hochschule beraten oder entschieden wird.

  • Der Akademische Senat ist ein zentrales Gremium der akademischen Selbstverwaltung. Er befasst sich mit hochschulweiten Fragen und hat unter anderem Aufgaben bei Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen und bei der Wahl des Präsidiums. Für Studierende werden 4 Sitze gewählt; ihre Amtszeit läuft vom 01. Oktober 2026 bis 30. September 2027.

  • Das Kuratorium begleitet die Entwicklung der Hochschule. Es besteht aus vier internen Mitgliedern der Hochschule und vier externen Mitgliedern aus Gesellschaft, Wissenschaft, Forschung, Kultur, Wirtschaft, Technik sowie sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Feststellung von Jahresabschluss und Wirtschaftsplan. Für Studierende werden ein studentisches Mitglied und eine studentische Stellvertretung gewählt; die Amtszeit läuft vom 01. Oktober 2026 bis 30. September 2027.

  • Die Fachbereichsräte entscheiden auf Ebene der Fachbereiche. Sie befassen sich unter anderem mit Zweckbestimmungen für Professuren und mit Berufungsvorschlägen. Pro Fachbereich werden zwei Studierende gewählt, die die Interessen der Studierenden ihres Fachbereichs einbringen. Die Amtszeit läuft vom 01. Oktober 2026 bis 30. September 2027.

  • Dieses Wahlgremium wählt die hauptberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie ihre Stellvertreterinnen. Für die Gruppe der Studentinnen werden zwei Studentinnen gewählt. Bei dieser Wahl sind nur die weiblichen Angehörigen der jeweiligen Mitgliedergruppe wahlberechtigt und wählbar. Wahlvorschläge für dieses Gremium werden formlos an den zentralen Wahlvorstand gerichtet; eine Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person ist beizufügen, Selbstnomination ist möglich.

Interesse mitzumachen?

Du möchtest kandidieren? Dann reiche deinen Wahlvorschlag bis Dienstag, 26. Mai 2026, 14:00 Uhr, per E-Mail bei der Geschäftsstelle des zentralen Wahlvorstands ein. Für die meisten Wahlen nutzt du dafür das offizielle Formular. Nur Wahlvorschläge für das Wahlgremium der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden formlos eingereicht. Alle Fristen, Formalien und Details stehen in der Wahlbekanntmachung.

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